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1040 Wien

spezielle FAQ's für Investoren aus der Schweiz

Die häufigsten Fragen unserer Investoren aus der Schweiz

Ja, sehr gerne. Investieren Sie bitte in solche Projekte, wo die Schweizer Länderkennung als Fahne beim Projekt angezeigt wird.

Sie investieren in Nachrangdarlehen bei Immobilien-Projektentwicklern. Die Projekte werden meistens von österreichischen Entwicklern umgesetzt. Sie investieren dabei also in eine österreichische Emission nach österreichischem Recht. Österreich hat bereits seit 2015 ein eigenes Gesetz, das Crowdfunding regelt. Selbstverständlich bewegen wir uns in diesem Rahmen. In der Schweiz gibt es aktuell keinen einheitlichen Rechtsrahmen für Crowdlending – Crowdinvesting.

Nachdem der Immobilien Entwickler nur Euro zur Umsetzung seines Projektes brauchen kann, müssen Sie als Schweizer auch Euro überweisen. CHF können wir leider nicht akzeptieren. Ebenso erhalten Sie auch wieder Euro auf Ihr angegebenes Referenzkonto zurück. Dadurch tragen Sie gesamthaft gesehen - das Währungsrisiko.

Sie müssen Ihr Geld spesenfrei bis auf das Geschäftskonto des Emittenten überweisen. Bitte bei FW Überweisungen beachten, dass allfällige Spesen zu Ihren eigenen Lasten verrechnet werden. Ansonsten gelangt nur der um die Spesen verkürzte Betrag zur Veranlagung.

Keine. Da sich für die Vermittlung von Nachrangdarlehen aus Österreich in die Schweiz rechtlich keine Besonderheiten ergeben, können Sie zeitgleich und auch unter denselben Bedingungen - wie Österreicher - in Nachrangdarlehen investieren.

In Österreich wird keine Kapitalertragssteuer abgezogen. Der Emittent überweist Ihnen am Ende der Laufzeit die Zinsen (und natürlich das Kapital) ohne Abzüge. Sie erhalten eine Zinsnachricht, aus der Sie Ihre Erträge sehen können.

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