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1040 Wien

FAQ's für Projektträger

Immobilienfinanzierung mit dagobertinvest – Hilfreiche FAQ

Wenn Sie Interesse und ein passendes Projekt haben, dann melden Sie sich bei unserem Sales Team unter sales@dagobertinvest.com.

Projektträger müssen bei uns keine eigenen Investor:innen-Kontakte einbringen. Wir stellen unser großes Netzwerk an Ivestor:innen zur Verfügung. Als Projektträger sind die Verantwortlichen insbesondere in der Startphase gefordert, um uns alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sobald das Projekt online ist, haben sie nahezu keine Arbeit mehr damit, da wir die gesamte Kampagne für die Projektträger abwickeln – vom Onlinegang bis hin zur Auszahlung.

Die Gesamtkosten für das Mezzanine Kapital bei Immobilienprojekte betragen ca. 14-18%, abhängig von der Laufzeit. Im Rahmen von Green-Projekten liegt der Effektivzinssatz zwischen 10-14%, abhängig von der Laufzeit. Für die Anleger:innen ist die Nutzung gratis (kein Agio), die Service-fee in Höhe von 0.5% p.a. des Investments der Investoren inkludiert die Ausgestaltung, Verwahrung und Verwertung der in den Verträgen beschriebenen Sicherheiten. Die Projektträger bezahlen ein Beratungsentgelt und eine Erfolgs- und Adminfee für die erfolgreiche Vermittlung.

dagobertinvest ist eine Plattform von Immobilienprofis für Immobilienprofis. Wir sind zwar ein junges Unternehmen, jedoch ein Team an gestandenen Unternehmer:innen und Immobilienprofis. Wir kennen daher Ihr Business und auch Ihre Spielregeln und können mit Ihnen auf Augenhöhe nach Lösungen suchen. Da wir selbst das Immobilien Know-How haben, brauchen wir zur Abstimmung auch kein externes Advisory Board, sondern treffen selbst alle Unternehmensentscheidungen.

Vom Zeitpunkt der Zahlung des Darlehens ist der Zeitpunkt der Verwendungserlaubnis zu unterscheiden. Auch wenn nach der Zahlung der Investoren das Geld bereits am Funding Konto zur Verfügung steht, so darf dies durch den Projektträger erst nach dem Funding Ende und nach Vorliegen der Verwendungsvoraussetzungen auch tatsächlich für das Projekt verwendet werden.

In dem Vertrag zwischen Investoren und Projektträger (Veranlagungs-Vertrag) ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen der Projektträger das Geld verwenden darf (z.B.: das Funding Ende muss erreicht werden, Auszahlungsbedingungen müssen vorliegen und bestätigt werden, etc.). Würde der Projektträger sich nicht an diese Vereinbarungen halten, so würde er das Geld treuwidrig verwenden und sich damit strafbar im Sinne des Strafrechtes machen (Untreue).

Nach der Angebotsphase unterschreibt der Projektträger ein verbindliches Angebot, einen entsprechenden Projektträgervertrag und erhalten eine Liste der erforderlichen Unterlagen für die Prüfung. Sobald alle wesentlichen Unterlagen vorliegen, leiten wir die Prüfungsphase ein. Nach positivem Abschluss der Prüfung beginnen wir mit der Umsetzung der Kampagne. Dabei wird in enger Abstimmung mit dem Projektträger die Online-Präsentation vorbereitet sowie alle rechtlich notwendigen Dokumente erzeugt. Im Optimalfall dauert ein Durchlauf 4-6 Wochen vom Angebot bis zum Fundingstart.

Diese besteht aus zwei Teilen. Einerseits wird sie von einem externen Dritten durchgeführt. Wir arbeiten in dem Bereich sehr eng mit einer Unternehmensberatung zusammen. Im gleichen Atemzug mit dieser Prüfung führen wir unsere interne, freiwillige betriebswirtschaftliche Prüfung durch, sodass Projektträger jeweils nur einen Ansprechpartner haben.

Es gibt gesetzliche Vorschriften, welche Daten veröffentlicht werden müssen. Daran halten wir uns selbstverständlich. Darüber hinaus vertreten wir aber nur sorgfältig ausgewählte Projekte. Das bedeutet, dass der Projektträger uns im Regelfall deutlich mehr Informationen zur Verfügung stellt, damit wir das Projektvorhaben gründlich analysieren können. Selbstverständlich bleiben diese internen Informationen bei uns und werden nicht veröffentlicht (z.B.: die Projektkalkulation).

Der Veranlagungsvertrag wird nur zwischen dem Unternehmen (Projektträger) und den Anleger:innen (Investor:innen) abgeschlossen. dagobertinvest vermittelt und strukturiert den Deal und hat ein Vertragsverhältnis zum Unternehmen (Projektträger-Vertrag) und eines zum Investor, zur Investorin (Nutzungsvereinbarung der Plattform). Weiters arrangieren wir alle rechtlichen und regulatorischen Vorschriften und Unterlagen für die Projektträger.

Mit Erhalt der europäischen Schwarmfinanzierungslizenz hat sich auch das Produktangebot geändert. Früher wurde ein qualifiziertes Nachrangdarlehen vermittelt, bei dem das Kapital gegenüber Fremdkapital wie zum Beispiel einem Bankkredit im Insolvenzfall nachrangig behandelt wird. Dies ist notwendig, sodass Unternehmen günstiges Fremdkapital von Banken erhalten. Deshalb sind Unternehmen auch bereit, höhere Zinsen zu zahlen. Das ist auch beim Nachrangkredit so, jedoch hat der Nachrangkredit im Gegensatz zum qualifizierten Nachrangdarlehen den entscheidenden Vorteil, dass ein unbedingter Zahlungsanspruch gegenüber dem Projektträger besteht. Das bedeutet, dass die Qualifizierung und somit die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre wegfällt. Das heißt, im Gegensatz zum qualifizierten Nachrangdarlehen kann die Rückzahlung des Nachrangkredits auch eine Insolvenz auslösen. Und gerade für einen solchen Fall können beim Nachrangkredit auch bankübliche Sicherheiten vereinbart werden. Außerdem ist anzumerken, dass keine Nachschusspflicht seitens des Investors besteht und es sich nicht um eine Unternehmensbeteiligung handelt. Natürlich ist beim Investieren grundsätzlich immer auf eine ausreichende Risikostreuung zu achten und es ist ratsam, in mehrere, unterschiedliche Crowdfunding-Projekte zu investieren.

Neben den Nachrangkrediten gibt es auch weiterhin qualifiziert nachrangige Anleihen, diese sind vom Wesen her sehr ähnlich dem qualifiziert Nachrangdarlehen. Hier befinden wir uns also wieder im qualifizierten Nachrang, der mit der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre einhergeht. Das bedeutet, dass die Rückzahlung nicht fällig wird, sollte sie zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Das Kapital der qualifiziert nachrangigen Anleihe wird gegenüber Fremdkapital (wie bspw. einem Bankkredit) im Insolvenzfall nachrangig behandelt. Die Rückzahlung der Anleihe kann ebenfalls keine Insolvenz auslösen. Dies ist notwendig, sodass Unternehmen günstiges Fremdkapital von Banken erhalten. Deshalb sind Unternehmen auch bereit höhere Zinsen für qualifiziert nachrangige Anleihen zu zahlen. In Summe erreichen die Unternehmen dadurch einen attraktiven Durchschnittszinssatz. Außerdem ist anzumerken, dass keine Nachschusspflicht seitens des Investors besteht und es sich nicht um eine Unternehmensbeteiligung handelt. Natürlich ist beim Investieren grundsätzlich immer auf eine ausreichende Risikostreuung zu achten und es ist ratsam, in mehrere, unterschiedliche Crowdfunding-Projekte zu investieren. Mit Erhalt der Lizenz ist es jedoch auch hier möglich, Sicherheiten zu vereinbaren. Dies wird beim Mini Bond auch immer gemacht, sodass Sie jedenfalls einen unbedingten Rückzahlungsanspruch gegenüber zumindest einer Person haben.

Der Projektträger hat jegliche Unterlagen, die wir für sie vorab befüllen, zu kontrollieren und freizugeben. Weiters sind ein Strafregisterauszug und ein Auszug aus dem Verbandsverantwortlichkeitsregister erforderlich. Der Projektträger ist verpflichtet zur Informationsweitergabe (bei wichtigen Ereignissen, z.B.: Geschäftsführerwechsel) und zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses während der Laufzeit. Alle vorgeschriebenen Informationen verteilen wir für die Projektträger über unsere Plattform an die Investor:innen.

Die Abwicklung der Kampagne erfolgt über ein Bankkonto eines Zahlungsdienstleisters. dagobertinvest kümmert sich um die Eröffnung und wickelt alle Zahlungen bis hin zur Rückführung über dieses Konto ab.

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