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dagobertinvest
Tel.: 0800 4000 460
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dagobertinvest gmbh
Wohllebengasse 12-14/601
1040 Wien

spezielle FAQ's für Investoren aus Deutschland

Die häufigsten Fragen unserer Investoren aus Deutschland

Um eine Emission in Deutschland zu starten, muss das VIB (Vermögensanlageninformationsblatt) von der BaFin „gestattet“ werden. Dieser Abstimmungsprozess dauert bis zu 10 Bankarbeitstage. In Österreich gibt es eine solche Prüfung nicht, weshalb wir stufenweise vorgehen können: Wir starten Emissionen zuerst in Österreich und erst später (=zeitversetzt) für Anleger mit Wohnsitz aus Deutschland. Erst wenn wir die Genehmigung erhalten und damit „deutschlandfit“ sind, laden wir auch die Anleger mit Wohnsitz in Deutschland zur Zeichnung ein.

Das ist keinesfalls unsere Absicht. Sie können als Anleger aus Deutschland immer in unsere Emissionen investieren. Bei Emissionen, die zuerst (=zeitversetzt) in Österreich starten, müssen Sie gegebenenfalls wenige Tage warten. Sollten Sie dies nicht wollen und in die Emission nach Österreichischem Recht investieren wollen, so haben wir auch dafür Möglichkeiten geschaffen. In diesem Fall müssen Sie nur kurz mit unserem Servicecenter Kontakt unter 0800 4000 460 oder welcome@dagobertinvest.at aufnehmen und sich nach dem Aktionscode für die Entsperrung erkundigen. Diese Vorgehensweise wünschen wir uns nicht, aber sie ist rechtlich notwendig.

Mit Erlangung der deutschen Gewerbeerlaubnis im Juni 2018 werden Anleger_innen aus Deutschland nach der deutschen Rechtsordnung behandelt.

Beim Anlegerschutz hat jedes Land sehr individuelle Vorschriften. Bis jetzt war es so, dass Sie als Deutscher uns „zufällig gefunden“ haben. Wie wenn Sie in Wien Urlaub machen und in einem Shop einkaufen gehen. Dann kaufen Sie nach österreichischem Recht und nach österreichischen AGB ein. Was ja nicht schlimm ist.

Jetzt, wo wir den deutschen Markt aktiv bearbeiten und unsere Angebote an diesen Markt richten, müssen wir unsere Angebote an die Deutschen Normen anpassen. Auch wenn sich materiell sehr wenig ändert, so haben Sie formal nun den Vorteil, dass wir alle unsere Prozesse an die Deutschen Normen angepasst haben.

Einen sehr geringen! Die österreichischen Anleger werden im Alternativfinanzierungsgesetz geregelt, für Deutsche Anleger gilt das Vermögensanlagengesetz. Zu 95% enthalten die Regelungen materiell die gleichen Schutzbestimmung. Es gelten aber z.B.: andere Schwellwerte oder unterschiedliche maßgebliche Vertragsnormen.

Die Unterscheidung bedeutet, dass Ihnen als deutscher Anleger deutsche Dokumente zur Verfügung gestellt werden (deutscher Darlehensvertrag, deutsches Verbraucherinformationsblatt, deutsche AGB, usw.). Wir stellen Sie also rechtlich so, wie wenn Sie bei einer deutschen Plattform veranlagen würden.

Da wir hauptsächlich mit österreichischen Immobilien Entwicklern zusammenarbeiten, wollen nicht alle Entwickler den erhöhten Aufwand für die Zulassung ihrer Emission in Deutschland auf sich nehmen. Insbesondere bei kleineren Projekten wird es vorkommen, dass eine Emission nur von Österreicher_innen gezeichnet werden kann, weil diese nicht Deutschland-fit gemacht wird. Dies hat mit Kosten für den erhöhten Verwaltungsaufwand zu tun.

Da sind wir Vorreiter: Als erste Plattform im deutschsprachigen Raum können wir abhängig vom Wohnsitzland des Anlegers bestimmte Emissionen in unterschiedlichen Ländern freischalten. Anlegern in unterschiedlichen Märkten erhalten die jeweiligen korrekten heimischen Dokumente.

Nein. Die Immobilienentwickler unserer Plattform müssen keine Abgeltungssteuer einbehalten, sondern schütten die Zinsen immer zur Gänze aus. Die steuerliche Behandlung obliegt wie jeher bei Ihnen.

Die Abgeltungssteuer wird aber nicht von der Darlehensnehmerin oder etwa dagobertinvest einbehalten und abgeführt. Wenn die Anlage aus dem Privatvermögen erfolgt, dann sind die Zinserträge grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Solche Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz in Höhe von maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Daher sind sie in der persönlichen Einkommenserklärung des Anlegers zu deklarieren.

Bei der Präsentation von neuen Projekten sind wir verpflichtet, das VIB von der BaFin gestatten zu lassen. Da dieser Prozess bis zu 10 Werktagen dauern kann, schalten wir neue Projekte zunächst mit der Länderkennung Ö ein und präsentieren dieses neue Projekt auf der Seite www.dagobertinvest.de ein paar Tage später, wenn alle Genehmigungen erteilt sind. Wir werden Deutsche Investore_innen immer auf die Freischaltung von neuen Projekten mit gesonderten Newsletter hinweisen.

Wenig ändert sich. Wir haben Sie in Ihren persönlichen Daten aufgrund Ihrer Adressangabe mit dem Wohnsitzland Deutschland in der Datenbank erfasst. Ab dem Stichtag der Umstellung können Sie unverändert in unsere Projekte mit der Länderkennung Deutschland investieren. Bei neuen Investitionen werden Ihnen jedoch ab diesem Zeitpunkt inhaltlich andere Dokumente zugesendet: Nämlich alle, die von der deutschen Rechtsordnung verlangt werden.

Dafür haben wir eine Lösung. Sie können für das entsprechende Projekt im Service Center unter 0800 4000 460 einen speziellen Aktionscode erhalten, mit dem Sie die Ländersperre überspringen können. Sie zeichnen dann bewusst – und nicht etwa versehentlich – in eine österreichische Emission. Das ist auch zulässig.

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