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FAQ's zu Substanzgenussrechten

Crowdinvesting mit Substanzgenussrechten

Es handelt sich um unterschiedliche Formen der Unternehmensinvestition, bei denen das Kapital gegenüber Fremdkapital wie zum Beispiel einem Bankkredit im Insolvenzfall nachrangig behandelt wird. Dies ist notwendig, sodass Unternehmen günstiges Fremdkapital von Banken erhalten. Deshalb sind Unternehmen auch bereit höhere Zinsen für qualifizierte Nachrangdarlehen zu zahlen. In Summe erreichen die Unternehmen dadurch einen attraktiven Durchschnittszinssatz. Es besteht in beiden Fällen keine Nachschusspflicht seitens des Investors und es handelt sich nicht um Unternehmensanteile.
Natürlich ist beim Investieren grundsätzlich immer auf eine ausreichende Risikostreuung zu achten und es ist ratsam in mehrere unterschiedliche Projekte zu investieren.

In der nächsten Frage finden Sie noch eine Übersicht zu den wichtigsten Unterschieden.

Anbei eine Übersicht mit den wichtigsten Unterschieden:

Art Nachrangdarlehen Substanzgenussrecht
Investition/Losgröße EUR 250 - EUR 5.000  ab EUR 500 - EUR 50.000
Laufzeit 6 - 30 Monate  unbeschränkt, mindestens 5 Jahre
Verzinsung 5% - 8 % p.a.  0% - 5,5% p.a.
Substanz/Vermögensbeteiligung keine max. 5,5% einmalig bei Abschichtung
Nebenkosten Investor keine bei dagobertinvest: keine
Weitergabe an Dritte kaum möglich kann verkauft werden
Steuern persönlicher Steuersatz ab EUR 730 (siehe FAQ) 27,5% KESt, wird vom Unternehmen abgezogen
Emission geschlossen bei Fundinglimit laufend offen, jederzeit
Zinsen ab Projektstart Einzahlung

Durch die langfristige Investition ist Ihr Kapital länger in einem Projekt gebunden, sodass Sie sich nicht alle paar Monate oder Jahre mit neuen Investitionsmöglichkeiten befassen müssen.

Dies ist aufgrund der rechtlichen Situation als Gewinn- bzw. Erfolgsbeteiligung benannt. Im Ergebnis ist es aber in etwa das gleiche.
Der Investor wird an dem Gewinn des Unternehmens beteiligt und erhält daraus jährliche Zahlungen.
Unterschiedlich ist es insbesondere im Fall von Verlusten, da in diesem Fall das Genussrechtskapital vermindert werden kann, wenn nötig. Dieses wird durch Gewinne in den folgenden Jahren wieder aufgefüllt.

Bei der Rückzahlung nehmen Sie auch an der Wertsteigerung des Unternehmens teil.

In dieser Form können Sie sich bis zu einem Betrag von EUR 50.000 beteiligen. Ab einem Investment in Höhe von mehr als EUR 5.000,-- ist es aber gesetzlich nur möglich maximal das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens oder 10% des verfügbaren Finanzanlagevermögens zu investieren. Auf Grund der Risikodiversifikation ist es jedoch zu empfehlen nur EUR 5.000,-- zu investieren und weiteres Kapital in andere geprüfte Projekte bei dagobertinvest zu investieren.

Dieses Produkt wird auch über Banken, Steuer- und Vermögensberater und Family Offices vertrieben. Bei diesen haben Sie allerdings ein Agio zu bezahlen.

Grundsätzlich ist das Risiko durch die unterschiedliche Vertragskonstruktion nicht höher. Bei beiden stellen Sie dem Unternehmen Nachrangkapital zur Verfügung und es gibt keine Nachschusspflicht. Allerdings ist das Risiko durch die längere Laufzeit höher. Da es sich dabei allerdings um größere Investments handelt, kann der Emittent in unterschiedliche Immobilien und Unternehmen investieren und dadurch eine höhere Diversifikation erzielen, die wiederum für Sie ein niedrigeres Risiko bedeutet, im Vergleich zu einem Investment in eine Immobilie.

Nach frühestens 5 Jahren haben Sie die Möglichkeit durch Kündigung den Vertrag zu beenden und die Auszahlung zu veranlassen.

Nein, bei dagobertinvest haben Sie weiterhin keine Nebenkosten beim Investieren. Das in den Verträgen bezeichnete Agio ist für Sie 0%.

Bei Substanzgenussrechten erfolgt die Besteuerung mittels KESt Abzug (27,5%). Somit wird die Gewinnbeteiligung bereits vor der Ausschüttung an Sie um die Steuer reduziert und Sie brauchen Ihre EInnahmen nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu veranlagen.

Nein, Sie haben kein Mitspracherecht, allerdings informiert Sie der Emittent über die laufende Entwicklung.

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