Der Crowdfunding Blog
STEUERLICHE NEUERUNGEN 2020
Für alle Kapitalerträge gilt: 25% des Ertrags ist als Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Berechnung und Zahlung an das Finanzamt übernimmt die auszahlende Stelle – meist die Bank.Bei Zinserträgen von nachrangigen Darlehen war es bisher strittig bzw. von den jeweiligen Vertragskonstruktionen abhängig, ob diese der Abgeltungssteuer unterliegen, oder nicht.
Ab 2020 sind deutsche Crowdinvesting-Plattformen und jene, die eine Zweigniederlassung in einem deutschen Bundesland haben, verpflichtet die KESt bzw. Abgeltungssteuer genannt, zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
dagobertinvest ist die einzige deutschsprachige Plattform unter den Big Playern im DACH-Raum, die ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringt und daher keine Niederlassung in Deutschland unterhält und demnach auch von Gesetzeswegen NICHT verpflichtet ist die Kapitalertragssteuer abzuführen. D.h. während Sie auf anderen Plattformen Ihre Zinsen um 25% geschmälert sehen, sind Sie bei dagobertinvest weiterhin dazu angehalten, Ihre jährlichen Kapitalerträge selbst in ihre Einkommenssteuererklärung bzw. in Ihre Arbeitnehmerveranlagung aufzunehmen.
Crowdinvesting-Plattform
dagobertinvest gmbh
dagobertinvest ist österreichischer Corwdinvesting-Marktführer und vermittelt private Darlehen für wirtschaftlich geprüfte Projekte von renommierten Immobilienent-wicklerInnen. Mit einem hochkarätigen Team von Finanzexperten bietet dagobertinvest eine rentable Alternative gegen Kreditklemme und Nullzinspolitik.
Geschäftsführer
Mag. Andreas Zederbauer
Dahinter steckt fundiertes Wirtschaftswissen
Unser Team liegt mit einem Durchschnittsalter von 42 Jahren exakt im Durchschnittsalter der Österreichischen Bevölkerung. In der sehr jungen Crowdinvesting Szene sind wir aber „die Oldies“. Dies erachten wir aber durchwegs als Vorteil, weil jeder seine langjährige Berufs- und Erfahrungssammlung einbringt, meist aus Banken.